Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (2)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (2)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt Filter entfernen

2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Iran, in Deutschland geborenes knapp 4 Jahre altes Mädchen, Sofortantrag, Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, vorgebrachte Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang, keine eigenen Gründe, ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit, keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt, fehlende umfassende Würdigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse, keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“, auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar, keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung, geänderte Erkenntnisse des Auswärtigen, Amtes nicht einbezogen, Stattgabe Prozesskostenhilfe

    Beschluss vom 14.08.2024 – W 8 S 24.31336

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Türkei, in Deutschland geborenes knapp 20 Monate altes Mädchen, Sofortantrag, Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, vorgebrachte individuelle Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang, ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit, keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt, keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“, auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar, keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung, Ablehnung Prozesskostenhilfe mangels Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und mangels Nachweises der Bedürftigkeit

    Beschluss vom 14.04.2025 – W 8 S 25.31294

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet
  • Ablehnung Prozesskostenhilfe mangels Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und mangels Nachweises der Bedürftigkeit
  • Amtes nicht einbezogen
  • auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar
  • ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit
  • fehlende umfassende Würdigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse
  • geänderte Erkenntnisse des Auswärtigen
  • in Deutschland geborenes knapp 20 Monate altes Mädchen
  • in Deutschland geborenes knapp 4 Jahre altes Mädchen
  • Iran
  • keine eigenen Gründe
  • keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung
  • keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“
  • Sofortantrag
  • Stattgabe Prozesskostenhilfe
  • Türkei
  • vorgebrachte individuelle Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang
  • vorgebrachte Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel